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Der Haushaltsservice übernimmt berlinweit Reinigung von Bad, Küche, Böden und Fenstern, Wäsche waschen und bügeln, Gardinen abnehmen sowie Einkäufe und Botengänge. Das Angebot ist nach § 45a SGB XI anerkannt und über einen Vertrag nach § 45b SGB XI abrechenbar – Pflegebedürftige können also den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro dafür einsetzen. Auch Selbstzahlerinnen und Selbstzahler ohne Pflegegrad können den Dienst buchen. Beraten wird über ein kostenfreies Servicetelefon werktags von 9 bis 14 Uhr.