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Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bedeutet: Die pflegebedürftige Person wird für eine begrenzte Zeit vollstationär in einer Einrichtung versorgt — nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krise oder wenn Sie als pflegende Angehörige selbst ausfallen oder eine Auszeit brauchen. Danach geht es wieder nach Hause.
Wer zahlt was? Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro (Stand: 1. Juli 2025). Sie entscheiden selbst, wie Sie diesen Betrag auf beide Leistungen verteilen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie zusätzlich selbst; das Pflegegeld läuft während der Kurzzeitpflege anteilig weiter. Alle Einzelheiten stehen in Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: der gemeinsame Jahresbetrag.
Worauf sollten Sie achten? Kurzzeitpflegeplätze sind in Berlin ausgesprochen knapp: Der Landespflegeplan Berlin 2025 zählt nur 17 Einrichtungen mit zusammen 274 Plätzen (S. 81). Suchen Sie deshalb so früh wie möglich, fragen Sie mehrere Häuser gleichzeitig an und beziehen Sie das Brandenburger Umland ausdrücklich mit ein. Lassen Sie sich bereits im Krankenhaus vom Sozialdienst helfen und melden Sie sich parallel beim Pflegestützpunkt. Fragen Sie immer konkret: „Ab wann ist ein Platz frei, und was kostet er pro Tag einschließlich Unterkunft und Verpflegung?“
Noch kein Pflegegrad? Dann beginnen Sie hier: unsere Antrags-Assistenten.