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Nachtpflege
Nachtpflege ist teilstationäre Pflege in der Nacht: Die pflegebedürftige Person wird abends in die Einrichtung gebracht, dort betreut und am Morgen wieder nach Hause entlassen. Gedacht ist das für Menschen mit ausgeprägter nächtlicher Unruhe — häufig bei Demenz — und für Angehörige, die sonst über Monate keine Nacht durchschlafen.
Wer zahlt was? Nachtpflege ist eine Leistung der teilstationären Pflege. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen monatlichen Betrag, der zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung zur Verfügung steht — Sie müssen sich also nicht entscheiden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, prüfen Sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.
Worauf sollten Sie achten? Das Angebot ist in Berlin praktisch nicht vorhanden: Der Landespflegeplan Berlin 2025 weist berlinweit eine einzige Einrichtung mit 8 Plätzen aus (S. 79). Rechnen Sie also mit Wartezeit und prüfen Sie Alternativen — nächtliche Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes, stundenweise Betreuung über den Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder eine geplante Kurzzeitpflege, um selbst wieder zu Kräften zu kommen. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 3.539 Euro (Stand: 1. Juli 2025): Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Was bei nächtlicher Unruhe sonst hilft und welche Betreuungsangebote es gibt, lesen Sie in Alltag mit Demenz: Entlastung, Betreuung und Demenz-Cafés.